Beim Heilpraktiker sind Sie Privatpatient, das heißt Sie müssen die Behandlungskosten selbst bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerleistungen!
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, können Sie meine Abrechnung dort einreichen. Je nach Vertragsbedingungenkönnen bis zu 100% der Kosten erstattet werden. Falls sich eine Differenz zu meinem Rechnungsbetrag ergibt, bitte ich Sie dies auszugleichen. Diese Differenzen sind z.B. möglich, wenn sich die Versicherung auf die umstrittene Wissenschaftlichkeitsklausel bezieht und manche naturheilkundliche Leistungen nicht honoriert, weil diese "nicht wissenschaftlich" anerkannt sind.
Auch bei zeitintensiven Anwendungen kann die Erstattung der PKV geringer ausfallen als der Rechnungsbetrag.
Die Rechnungen werden nach dem aktuellen GebüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) bzw. dem Hufelandverzeichnis erstellt.
Das Honorar bemisst sich nach dem "ortsüblichen Stundensatz" der ca. 50€ ausmacht.
Je nach technischem Aufwand kann sich dieser Betrag erhöhen z.B. bei der Colon-Hydro-Therapie auf 80 Euro (ab 3 Anwendungen 75 €).
Die Blutegelbehandlung kostet 120 Euro, bedingt durch den erheblichen Zeitaufwand. Die Blutegel kosten zusätzlich ca. 6 Euro pro Stück, wobei je nach Indikation 4 -8 zum Einsatz kommen.
Bei kürzeren Behandlungen (Injektionen, Eigenblutbehandlung und anderen) errechnen sich die Kosten nach der Behandlungszeit + Material.